Die VPMA ist zumindest für alle Mitglieder der Trägerorganisation offen. Die Geschäftsführung der Trägerorganisation kann den Kreis der möglichen Nutzer erweitern und hierfür besondere Bedingungen festlegen.
Die grundsätzliche Offenheit der VPMA wird inzwischen häufig durch Provider, Suchmaschinen, Filterungen, Sperren und Überwachungen sowie Kontrollen durch Dritte eingeschränkt. Die VPMA hat darauf keinen Einfluss.