Parameter von Organisationen.
Gesellschaftsform.
Die in einem Staats- oder Kulturgebiet zulässigen
Gesellschaftsformen werden in der Regel durch allgemeine und
spezielle Gesetze und Vorschriften geregelt.
Merkmale der Gesellschaftsform sind z.B.:
- Rechtsfähigkeit,
- Eigentumsverhältnisse, Fähigkeit zum Eigentum,
- Kapitalverhältnisse, Machtverhältnisse,
- Haftung der Träger der Gesellschaft,
- Haftung der Eigentümer,
- Besitzverhältnisse, Verfügungsbefugnisse,
- Vertretungsbefugnisse,
- Bonität, Kreditfähigkeit,
- Verantwortung für Entscheidungen,
- Gerichtsstand.